Baurecht und Historie

Baurecht

Bislang war das Grundstück planungsrechtlich als Parkplatz festgesetzt. Die „Flüchtlingsunterkunft mit der Perspektive Wohnen“ wurde auf Grundlage des § 246 Absatz 14 BauGB in Verbindung mit dem derzeit geltenden Planrecht im üblichen Standard des Wohnungsbaus errichtet. Dadurch gelten die Wohnungen zunächst als Flüchtlingsunterkünfte. Parallel wird derzeit ein neuer Bebauungsplan (B-Plan) aufgestellt, damit die Wohnungen langfristig auch anderen Hamburgerinnen und Hamburgern auf dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen. Dieser B-Plan hat die Vorweggenehmigungsreife gemäß §33 Abs.1 des Baugesetzbuches erreicht.

Auf dem Grundstück hatte sich ein Gehölzbestand – hauptsächlich aus Weiden und Pappeln – mit dichtem Strauchwerk entwickelt. Die Bäume und Sträucher an den Grundstücksrändern konnten erhalten bleiben.

Das westliche Nachbargrundstück ist im neuen B-Plan als Kerngebiet ausgewiesen und liegt im Verwaltungsvermögen des Landesbetriebes Immobilien und Grundvermögen (LIG). Der LIG hat das Grundstück zur Zwischennutzung an den Flughafen Hamburg verpachtet, der es in Hauptbelastungszeiten als zusätzlichen Parkplatz nutzen will und es dafür entsprechend herrichtet. Die Maßnahme soll in der Ferienzeit den hohen Parkdruck im Interesse der Anwohner des Flughafens kanalisieren. Es sind sehr kurze Nutzungsphasen im Sommer (4 Wochen) und im Herbst (2 Wochen) geplant. Fragen hierzu richten Sie bitte an den Flughafen. Die Nutzung des Geländes als Parkplatz entspricht dem noch geltenden B-Plan. Das Bezirksamt hat immer betont, dass diese Grundstücksseite nicht für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt wird, sondern im Verwaltungsvermögen des LIG verbleibt, der dafür weiterhin eine passende Verwertung sucht.

  • 12/2016 Baumfällungen auf dem Grundstück
  • 03-04/2017 Baubeginn
  • Mitte 2018 Fertigstellung

Vom 3. bis zum 18. April 2017 hat der Bebauungsplan-Entwurf Fuhlsbüttel 23/Langenhorn 83 erneut öffentlich ausgelegen. Die erneute Auslegung war erforderlich geworden, weil sich in der Planzeichnung und der Verordnung nach der ersten öffentlichen Auslegung kleinere Änderungen ergeben hatten.

Auskünfte zum Bebauungsplan-Verfahren erteilt das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung unter Telefonnummer 040/42804-6022 oder -6020.

 

Foto: TOLLERORT